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Durch SMAD-Befehle vom 30. und 31. Oktober 1945 wurde festgelegt, dass das Eigentum des deutschen Staates, der NSDAP und deren Funktionäre sowie das der Wehrmacht beschlagnahmt werden soll. Betriebe der Schwerindustrie wurden in sowjetische Aktiengesellschaften umgewandelt, weitere Unternehmen unterordnete die SMAD den neuen deutschen Verwaltungsorganen. Damit haben Enteignungen und die Verstaatlichung begonnen. 30.10.1945 1/1![]() |
Dekreten Nr. 100-104 betrafen die Verstaatlichung von Banken, Versicherungen, Eisenhütten und Betrieben mit mehr als 500 Angestellten. Gleichzeitig wurde auch Dekret über Fabriksräte angenommen, der den Angestellten Partizipation an Leitung und Kontrolle des Betriebes gesichert hat. 24.10.1945 1/1![]() |
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