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Durch SMAD-Befehle vom 30. und 31. Oktober 1945 wurde festgelegt, dass das Eigentum des deutschen Staates, der NSDAP und deren Funktionäre sowie das der Wehrmacht beschlagnahmt werden soll. Betriebe der Schwerindustrie wurden in sowjetische Aktiengesellschaften umgewandelt, weitere Unternehmen unterordnete die SMAD den neuen deutschen Verwaltungsorganen. Damit haben Enteignungen und die Verstaatlichung begonnen. 30.10.1945 1/1![]() |
Am 19. Juni 1945 gab President Benesch weitere zwei Dekrete heraus. Das erste befasste sich mit Bestrafung der Naziverbrecher a deren Helfer, das zweite Dekret, das sgn. Grosse Retributionsdekret, regelte die Tätigkeit der ausserordentlichen Gerichte nach Gesetz Nr. 16/1945. Zugleich erschien das Dekret über das Nationalgericht Nr. 17/1945.
19.6.1945 1/1![]() |
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