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Durch SMAD-Befehle vom 30. und 31. Oktober 1945 wurde festgelegt, dass das Eigentum des deutschen Staates, der NSDAP und deren Funktionäre sowie das der Wehrmacht beschlagnahmt werden soll. Betriebe der Schwerindustrie wurden in sowjetische Aktiengesellschaften umgewandelt, weitere Unternehmen unterordnete die SMAD den neuen deutschen Verwaltungsorganen. Damit haben Enteignungen und die Verstaatlichung begonnen. 30.10.1945 1/1![]() |
29.6.1945 Vertrag zwischen der UDSSR und der ČSR über die Abtretung der Karpaten-Ukraine
29.6.1945 1/1![]() |
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